Gemeindeinformation – Oktober 2021

29.10.2021

Gemeindeinformation – Oktober 2021


EVN-Bonuspunkte für Bäume in der Gemeinde


Die EVN-Kunden haben fleißig gespendet – DANKE!!!

Ich darf das großartige Spendenergebnis bekanntgeben: 

Regelsbrunn:                        €    835,26

Scharndorf:                          € 1.235,24

Wildungsmauer:                  €    892,50

All jene Rückmeldungen und Wünsche (wie im Rundschreiben Juli 2021 gebeten) von Baumpflanzungen im Ortsbereich werden Berücksichtigung finden.


Baumpflanzungen – Graben Wildungsmauer


Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 beschlossen die Firma „Landschaftspflege Wolfgang Heißinger“ mit der Aufforstung der im Graben gerodeten Fläche zu beauftragen. Mit der Vorbereitung des Bodens wurde bereits begonnen.

Die bestehenden, gesunden, jungen Bäume werden durch neue verschiedene Baumpflanzen ergänzt.


Teststraße am Gemeindeamt


Die Gratistests am Gemeindeamt werden ab November nur mehr Dienstag`s von 18:00 – 19:00 Uhr stattfinden. Sollte wiederum mehr Bedarf sein, kann jederzeit  erweitert werden. Ich darf mich beim eingesetzten Personal für die Durchführung und Organisation der Tests recht herzlich bedanken.


Wasseruntersuchungsbefund


Auf Grund des vorliegenden Untersuchungsergebnisses entsprach das Wasser im Rahmen des Untersuchungsumfanges zum Zeitpunkt der Probenahme den lebensmittelrechtlichen Vorschriften und ist zur Verwendung als Trinkwasser geeignet.

Der vollständige Untersuchungsbefund liegt bei der Gemeinde Scharndorf auf.


Abgabestelle

Datum der Untersuchung

  PH-       Wert

Gesamthärte dH

Nitrat mg/l

Pestizide µg/l 

Wildungsmauer-Regelsbrunn

22.03.2021

 7,40

18,7

5,9

<0,1

Scharndorf

22.03.2021

 7,40

18,5

5,7

<0,1


KEM – Für mehr Lebensqualität und eine nachhaltigere Zukunft – Klima- und Energiemodellregion „Carnuntum“


Basierend auf dem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 28.09.2020 und mit der Genehmigung des Förderantrages durch den Klima- & Energiefonds konnte die Energiemodellregion „Carnuntum“ mit den Gemeinde Petronell-Carnuntum, Scharndorf und Hundsheim geschaffen werden. Eine Klima- und Energiemodellregion, kurz „KEM“, bietet Gemeinden die Möglichkeit, sich intensiv mit den verschiedensten Themen rund um Energieeffizienz, erneuerbarer Energie und Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Im Zuge einer KEM kann mit Bundesförderung eine Mehrzahl von Vorzeigeprojekten in unterschiedlichsten Bereichen in einem Zeitraum von zumindest drei Jahren realisiert werden. 

Die KEM Carnuntum steht nun ganz zu Beginn. Wenn Sie sich gerne ein wenig einlesen wollen, finden Sie u.a. unter www.klimaundenergiemodellregionen.at und Regionsbezogen unter  www.klimaundenergiemodellregionen.at/modellregionen/liste-der-regionen/getregion/490  erste Informationen. Die Einrichtung einer eigenen Seite mit genaueren Informationen und nächsten Schritten wird auf unser Gemeinde-Homepage und auch mit Gemeindeinformationen in den nächsten Monaten erfolgen. 


„RAUS AUS DEM ÖL“


Die Gemeinde Scharndorf unterstützt die Initiative der Bundes- und Landesregierung mit der Umstellung der Heizungsanlage in den Feuerwehrhäusern Regelsbrunn und Scharndorf. 

Wir laden unsere Bürger und Bürgerinnen ein, die gute Fördersituation und das gute Beratungsangebot für den Umstieg von Öl auf erneuerbare Energie zu nutzen. Informieren Sie sich: Energiemodellregionsmanagerin Karin MOTTL, Energiepark Bruck, 02162 8100,  oder office@energiepark.at 


AKTION ENERGIEBERATUNG inklusive Thermografie
 
für die Haushalte der Gemeinde Scharndorf


 
Mittwoch, 15.12.2021, 07.00, 08.00, 09.00

Donnerstag, 11.01.2022, 07.00, 08.00, 09.00


WO.    Vor Ort bei Ihrem Gebäude.

https://energiepark.at/kontakt/ (Kontaktformular „Energieberatung - Thermografie“) 


 

Der Kälte auf der Spur!

Mit den ersten kühlen Tagen startet die Thermografiesaison.

  • Nützen Sie das kostenfreie Angebot für eine Gebäudeberatung inkl. Thermografie!
  • Spüren Sie damit Wärme – Kältebrücken auf, um Ihre Energiekosten zu senken,
     das Raumklima zu verbessern und klare Ansatzpunkte für Sanierungen
     (z.B. Fenstertausch) zu finden.
  • Pro Beratungstag können drei 1-stündige Termine vor Ort vergeben werden.
  • Für eine aussagekräftige Thermografie sind kühle Außentermine sehr von Vorteil – daher die Vormittagstermine, beginnend mit 07:00 Uhr.


Rückfragen unter 
 DI Julia Jüly / j.juely@energiepark.at / 0699 168 68 100



Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Eine Veranstaltung der Gemeinde Scharndorf
in Kooperation mit dem Energiepark Bruck/Leitha,
Energieberatung Niederösterreich und im Rahmen der 

Betreuung der Klima- und Energiemodellregion Carnuntum.

                                                                

Heizkostenzuschuss 2021/22

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/22 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes ab sofort bis 30. März 2022 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. 

Voraussetzungen: 

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
  • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
  • Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
  • Hauptwohnsitz in NÖ
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Von der Förderung ausgenommen sind: 

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
  • Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
  • Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
  •  Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben

Ihr

Leopold Zwickelstorfer eh.

Bürgermeister


Die Nachrichten erscheinen fallweise. Für den Inhalt verantwortlich: Bürgermeister Leopold Zwickelstorfer, 2403 Scharndorf, Bodenzeile 1b

www.scharndorf.gv.at  E-Mail: gemeinde@scharndorf.gv.at


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