Gemeindeinformation - Weihnachten 2021

21.12.2021

Mitteilungen aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 13.12.2021!                                     

Haushaltsvoranschlag 2022

Besonders im Sozialbereich, der Bildung und Betreuung unserer Kinder steigen die Beiträge, welche unsere Gemeinde laufend zu zahlen hat, ständig an:

€ 313.000,00            NÖ Krankenanstalten                                

€ 156.000,00            Sozialhilfeumlage

€   30.000,00            Jugendwohlfahrtsumlage

€ 134.700,00           Schulumlagen (Volksschule, NMS,                                                               Polytechn.Schule, Sonderschule, Berufsschule)

€   39.000,00            Musikschule (davon Elternbeitrag € 21.500,00)

€ 126.900,00            Kosten für Kindergarten


Investitionstätigkeiten


Straßenbau

Für diverse Straßenbauarbeiten werden € 305.000,00 veranschlagt. Finanziert wird dieses Vorhaben mit € 250.000,00 vom Land NÖ und € 55.000,00 aus dem operativen Teil.


Ldw. Wegebau

Für das kommende Jahr sind wieder Instandhaltungsarbeiten in der Höhe von € 15.000,00 vorgesehen. Die Kosten hierfür werden mit € 3.400,00 an Bedarfszuweisung vom Land NÖ und mit € 11.600,00 aus dem operativen Teil des laufenden Jahres (wobei hier auch € 3.300,00 an Landesförderungen beigeschossen werden) bedeckt.


Grundstücksan- und -verkäufe

Für Grundstücksverkäufe ist ein Betrag von € 120.000,00 im Budget vorgesehen. Der Betrag wird durch Bauplatzverkäufe generiert. Sollte eine Möglichkeit zum Ankauf von Grundstücken für Bauplätze bestehen, ist ein Betrag von € 400.000,00 veranschlagt.


Friedhofsmauer Wildungsmauer

Für die Erneuerung eines Teiles der Friedhofsmauer in Wildungsmauer ist der Betrag von € 95.000,-- aus dem Budget von 2021 übernommen worden. Die Ausführung erfolgt erst im Frühjahr 2022. Finanziert wird dies durch die Entnahme einer allgemeinen Rücklage für ein „inneres Darlehen“.


Nachtragsvoranschlag 2021

Der Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2021 wurde an die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben während des Jahres angepasst. 

Bei obigen Angaben handelt es sich um einen Auszug aus dem beschlossenen Haushaltsvoranschlag 2021. Der gesamt detaillierte Voranschlag 2022 und Nachtragsvoranschlag 2021 ist auch auf unserer Homepage www.scharndorf.gv.at einzusehen.



Auszug der Beschlüsse des Gemeinderates


Örtliches Entwicklungskonzept

Das örtliche Entwicklungskonzept ist ein Teil des örtlichen Raumordnungsplanes, ein weiterer Teil ist der Flächenwidmungsplan und ev. auch ein Bebauungsplan.


Im örtlichen Entwicklungskonzept kann der Gemeinderat mit Verordnung verschiedene geplante Entwicklungen vorgeben. So zum Beispiel:

  • darstellen, welche Gemeindeflächen für bestimmte Nutzungen geeignet / ungeeignet sind
  • mögliche Nutzungsänderungen aufzeigen
  • helfen, Nutzungskonflikte zu vermeiden 
  • Lösungsmöglichkeiten aufzeigen
  • in die konkrete Flächenwidmung und ggf. Bebauungsplanung einfließen 

Die Inhalte sollten grundsätzliche Aussagen zur Gemeindeentwicklung sein z.B.:

  • Bevölkerungsentwicklung → angestrebte Bevölkerungszahl?
  • Siedlungs- und Standortentwicklung → Verdichtung und Änderung von Nutzungen
  • Infrastrukturelle Entwicklung und Daseinsvorsorge → technische und soziale Ausstattung 
  • Sicherung des Grünlandes und landwirtschaftlicher Produktionsflächen
  • Energieversorgung und Klimawandelanpassung 

(In der umseitigen Grafik ist dargestellt wie es aussehen könnte)


Die Arbeit für die Erstellung eines solchen örtlichen Entwicklungskonzeptes wird an den örtlichen Raumplaner „dieLandschaftsplaner“ zu einem Preis von ca. €75.000,00 über einen Zeitraum ca. 2 Jahren vergeben. Im ersten Jahr werden sämtliche notwendige Daten z.B. von sämtlichen Landesdienststellen, ÖBB, Nationalpark, Bundesheer, Energieversorger usw. über deren Planungen in unserem Gemeindegebiet zusammengetragen und mit der Erstellung eines Konzeptes begonnen. In weiterer Folge wird dies dem Gemeinderat und auch der Bevölkerung präsentiert werden.

Die weitere Vorgangsweise zur Einarbeitung von Vorschlägen – auch aus der Bevölkerung - wird danach besprochen werden. 


ÖEK Plandarstellungen


Richtlinie zur Vergabe einer Wohnbauförderung

Für die Vergabe von Wohnbauförderungen durch Nachlass eines Teiles der Aufschließungsabgabe wurde vom Gemeinderat eine Förderrichtlinie genehmigt. Die Richtlinie ist auf der Homepage der Gemeinde Scharndorf (www.scharndorf.gv.at) zur Gänze abrufbar. 


Arten und Höhe der Förderung:

  1. Basisförderung: 1/3 der Aufschließungsabgabe
  2. Zusatzförderung I: 1/3 der Ergänzungsabgabe (Aufschließungsabgabe)
  3. Zusatzförderung II: Maximal 36 Monatsraten, davon die Zinsen
  4. Die Gesamthöhe von € 10.000,00 darf nicht überschritten werden.


Bauplatzvergaben

Eine Richtline zur Bauplatzvergabe ist beschlossen worden. Diese Richtlinie ist auf der Homepage der Gemeinde (www.scharndorf.gv.at) abrufbar und liegt am Gemeindeamt auf.


An folgende Bauplatzwerber wurden Baugrundstücke vergeben:

  • Samanta Taylor, Panoramaweg 7 in Scharndorf
  • Maximillian Braunschmied, Panoramaweg 9 in Scharndorf


Änderung der Wasserabgabenordnung

Mit 01.07.2021 ist die Indexsteigerung über 5 % beim Ankauf von Wasser durch die Gemeinde wirksam geworden. Diese Indexsteigerung ist in der Wasserabgabenordnung durch Anhebung des Bereitstellungsbetrages von € 16,50 auf €19,00 ab 01.01.2022 verordnet. Dies bedeutet Mehrkosten von € 0,84/Monat und Wasseranschluss.


Ankauf u. Installation von Photovoltaikanlagen

Der Gemeinderat genehmigt den Ankauf und die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Feuerwehrhäuser und des Bauhofes unserer Gemeinde.

Durch die Mitgliedschaft bei der Klima- u. Energiemodellregion „Carnuntum“ kommt die Gemeinde Scharndorf zu erhöhten Förderungen durch den Bund. Die Förderung beträgt €375,00/kWp, zusätzlich gibt es auch noch die Landesförderung von max. € 5.000,00/Anlage.

Musterplan für PhotovoltaikanlangenDurch das KEM-Management wurden Angebote für die Anlagen eingeholt. Von 9 Firmen haben - auf Grund der Auslastung im nächsten Jahr - lediglich 3 Firmen ein Angebot abgegeben. Der Auftrag wurde an die „NIKKO PV“ zum Preis von € 133.928,89 vergeben. Es werden damit bei 135,75 kWp ca. 15 t/CO2 pro Jahr eingespart. Bei 1020 Sonnenstunden/Jahr ergibt dies eine Stromproduktion von derzeit € 138.465,00 bei einem Durchrechnungszeitraum von 20 Jahren. 


 

Testen im Dezember:

Wie bisher im Gemeindeamt in Scharndorf.


Dienstag, 21. 12. 2021 von 18:00 -19:00 Uhr

Donnerstag, 23.12.2021 von 18:00 – 19:00 Uhr

Dienstag, 28.12.2021 von 18:00 bis 19:00 Uhr

Donnerstag,  30.12.2021 von 18:00 - 19:00 Uhr


Silvesterwanderung

Die Silvesterwanderung kann, so wie im Vorjahr, leider nur ohne Labestellen durchgeführt werden. Ich hoffe, dass wir uns irgendwo auf der Strecke beim Wandern sehen werden. 


Holzvergabe

Westlich der Wildbachstraße neben der Rodelbahn sind einige Bäume zu schlägern. Die Bäume wurden vom zuständigen Waldexperten der BH Bruck/L gekennzeichnet. Es handelt sich entweder um Totholz oder um Bäume, welche durch den dichten Bestand eine Ausbreitung der anderen Bäume verhindert (Durchforstung) Es handelt sich um keinen Kahlschlag!

Preis: € 12,00/ m

Interessenten mögen sich bis zum 31.12.2021 am Gemeindeamt in Scharndorf melden:

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Ich: …………………………………………möchte mich für die Holzschlägerung in Wildungsmauer anmelden.


Datum:    ………………..               Unterschrift: …………………………

 

Jahreswechsel

„Und schon wieder ist ein Jahr vorüber“ ist aus so manchem Munde unmittelbar vor Jahresschluss zu hören. Und es stimmt tatsächlich. 


Ich möchte dieses Jahr kurz Revue passieren lassen. Was ist geschehen: 

Die Aufnahme zweier ständiger Mitarbeiter am Bauhof hat sich vom Rasen mähen bis zur Schneeräumung sehr positiv bemerkbar gemacht. 

Schneeräumung mit Merlo Teleskoplader

Bei der Schneeräumung ist der neue Merlo Teleskoplader schon eingesetzt gewesen. 

Lampentausch mit Merlo Teleskoplader

Der Lampentausch bei der Ortsbeleuchtung ist mit diesem Gerät sehr effizient. 


eine Baustelle, Römerweg

Es konnten auch einige Ortsstraßen wie z. B. Donaustraße (Stützmauer und Verbreiterung der Fahrbahn) Feldgasse, Römerweg, Weingartengasse…  neu errichtet bzw. erweitert werden. 

Sammelstelle Regelsbrunn


Bäume Gemeindeamt RegelsbrunnDie Sammelinsel für Glas u. Dosen, sowie Kleidercontainer in Regelsbrunn ist verlegt und gestaltet worden. 


Gelungen ist auch der Rastplatz vor dem Gemeindeamt in Regelsbrunn. 


Auch für die Sicherheit und Umwelt ist einiges geschehen: Die Lichtanlage bei der Eisenbahnkreuzung im westlichen Teil von Regelsbrunn wurde fertiggestellt. Die Kosten für die Gemeinde sind weniger erfreulich: € 346.000,-- 

Radweg, Scharndorf-Regelsbrunn



Ein Radweg zwischen Regelsbrunn und Scharndorf konnte teilweise errichtet werden. 



Römerweg



Vor kurzem wurde mit der Aktion „EVN-Bonuspunkte für Bäume in der Gemeinde“ eine Pflanzaktion in den Orten gestartet. Die Kosten betrugen ca. € 18.000,00. 

Wärmepumpe Bauhof




Die Heizungsanlagen im Gemeindebereich sind mit der Aktion „Raus aus dem Öl“ auf Wärmepumpen umgestellt. Der Beschluss über die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden zur eigenen Stromerzeugung ist gefasst!  


Für die Jugendlichen ist mit dem Vertrag der gemeinnützen Wohnbaugesellschaft mbH zur Errichtung einer Wohnhausanlage der Weg für die Zukunft in der Gemeinde vorbereitet.Musterplan für Jungeswohnen


All diese Vorhaben und noch sehr viele Kleinigkeiten wurden gemeinsam im Gemeinderat, mit dem Vizebürgermeister, dem Ortsvorsteher und auch von der Bevölkerung getragen. Dafür möchte ich mich recht herzlich bedanken.


Ein herzliches Dankeschön allen freiwilligen Helferinnen und Helfer unserer Teststraße, die nun schon seit Februar ihren Dienst mit Eifer und Freude verrichten. DANKE, ohne euch wäre das so nicht möglich!


Mein Dank gilt auch den Freiwilligen Feuerwehren – eure Hilfe und Unterstützung wird immer wieder in Anspruch genommen.


Mein Wunsch für Weihnachten sowie für das Jahr 2022:


Leben wir weiter Gemeinschaft und helfen mit, dass wir vereint und gemeinsam durch diese Krise kommen. Jeder von uns kann hierzu einen wertvollen Beitrag leisten.


In diesem Sinne darf ich im Namen des gesamten Gemeindeteam ein gesegnetes Weihnachtsfest und für das neue Jahr 2022 alles Gute, Zuversicht und vor allem Gesundheit wünschen.


Weihnachtsbild, Bild mit Christbaumkugel


Ihr

Leopold Zwickelstorfer eh.

Bürgermeister




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www.scharndorf.gv.at  E-Mail: gemeinde@scharndorf.gv.at


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